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   VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13   

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https://dejure.org/2014,28614
VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13 (https://dejure.org/2014,28614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.03.2014 - 6 B 2049/13 (https://dejure.org/2014,28614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. März 2014 - 6 B 2049/13 (https://dejure.org/2014,28614)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04

    Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Schließlich macht der Bevollmächtigte des Antragstellers unter III. der Beschwerdebegründung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - geltend, das Aussetzungsinteresse des Antragstellers hätte berücksichtigt werden und die Interessenabwägung hätte zu seinen Gunsten ausfallen müssen.

    Daraus folgt, dass der Antragsteller aus dem Beschluss des Senats vom 21. Januar 2005 (6 TG 1568/04) keine für ihn günstigen Schlussfolgerungen herleiten kann.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10

    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Bei der Festsetzung des Streitwertes orientiert sich der Senat an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 23. November 2011 - 8 C 18/10 - (juris) und bemisst die wirtschaftliche Bedeutung der Abwicklungsanordnung (I. des Bescheids) für den Antragsteller mit zehn Prozent der zurück zu zahlenden Einlagen, also mit 140.000,00 EUR.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2022 - 19 E 899/21

    Herabsetzung des Streitwerts für das durch Rücknahme beendete erstinstanzliche

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - 14 B 151/21 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 9 ZB 19.282 -, juris, Rn. 25; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - 6 B 44/19 -, juris, Rn. 21, und vom 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, NVwZ-RR 2020, 777, juris, Rn. 83; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 LA 237/16 -, ZfWG 2018, 428, juris, Rn. 114; OVG Berlin-Bbg. Beschlüsse vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris, Rn. 22, und vom 2. Dezember 2016 - OVG 1 S 104.15 -, ZfWG 2017, 45, juris, Rn. 55; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 2014 - 6 B 2049/13 -, juris, Rn. 43.
  • VG Frankfurt/Main, 20.01.2015 - 7 L 4566/14
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003, Az.: 1 BvR 2025/03, NVwZ 2004, 93; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az.: 6 B 1267/12 , LKRZ 2013, 127; HessVGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 6 B 2049/13 -[...]).
  • VG Frankfurt/Main, 23.11.2015 - 7 L 4648/15
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (HessVGH, Beschl. v. 23.04.2004, Az. 6 TG 3495/03 - [...] - HessVGH, Beschl. v. 06.11.2012, Az.: 6 G 1267/12 - [...] - HessVGH, Beschl. v. 03.04.2014, Az.: 6 B 2049/13 - [...] -).
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